Schädlingsbefall melden am Standort Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang mit Rollstuhl über den Seiteneingang zum Flachbau
Zugang mit Kinderwagen über den Nebeneingang (Rampe)

години роботи

  • понеділок

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Вівторок

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • середа

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Четвер

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • п'ятниця

      9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Місцевий трафік

  • Автобус

    • Urbanstr./Körtestr.: M41
  • Метро (U-Bahn)

    • U Südstern: U7

Dienstleistungsbeschreibung

Schädlingsbefall melden

Ein Befall mit bestimmten Schädlingen, insbesondere Ratten, muss an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Üblicherweise sind hierzu Hausverwaltungen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verpflichtet. Mieterinnen und Mieter wenden sich bitte an ihren Vermieter bzw. Eigentümer.
Ebenso muss der Befall einer Gemeinschaftseinrichtung durch Schaben, Pharaoameisen oder eine Vielzahl an Fliegen an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Bei einem Befall wird eine Bekämpfung durchgeführt. Auf privatem Grund muss im Regelfall die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer eine Schädlingsbekämpfung beauftragen. Auf öffentlichem Grund übernimmt das Bezirksamt die Bekämpfung. Das Ergebnis der Bekämpfung, inklusive der verwendeten Bekämpfungsmittel, muss schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies erfolgt üblicherweise durch die Fachkraft.

Einen Schädlingsbefall können Sie per Brief, E-Mail oder telefonisch anzeigen (melden). Relevant sind insbesondere die folgenden Angaben: Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, photographische Dokumentation. Sie können einen Vordruck zur Meldung verwenden.

Ein Befall mit anderen Schädlingen wie z.B. Wespen, Mücken, Käfern oder Mäusen muss nicht gemeldet werden.

Für die Meldung von Müllansammlungen und damit verbundenen Ängsten über Rattenzulauf ist das bezirkliche Ordnungsamt zu kontaktieren.

Передумови

  • keine

Необхідні документи

  • keine

Формуляри

збори

Die Meldung ist gebührenfrei. Die pflichtige Person im Sinne der Schädlingsverordnung hat die Kosten für die Bekämpfung zu tragen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk der Schädlingsbefall aufgetreten ist