Schädlingsbefall melden at the location Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz

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Contact

  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz
  • Urbanstr. 24 ,  10967 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-8328
  • Fax: (030) 90298-3033
  • Home page
  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Zugang mit Rollstuhl über den Seiteneingang zum Flachbau
Zugang mit Kinderwagen über den Nebeneingang (Rampe)

Opening hours

  • Monday

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Tuesday

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Wednesday

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Thursday

      9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Friday

      9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Public transportation

  • Bus

    • Urbanstr./Körtestr.: M41
  • Underground

    • U Südstern: U7

Service description

Schädlingsbefall melden

Ein Befall mit bestimmten Schädlingen, insbesondere Ratten, muss an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Üblicherweise sind hierzu Hausverwaltungen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verpflichtet. Mieterinnen und Mieter wenden sich bitte an ihren Vermieter bzw. Eigentümer.
Ebenso muss der Befall einer Gemeinschaftseinrichtung durch Schaben, Pharaoameisen oder eine Vielzahl an Fliegen an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Bei einem Befall wird eine Bekämpfung durchgeführt. Auf privatem Grund muss im Regelfall die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer eine Schädlingsbekämpfung beauftragen. Auf öffentlichem Grund übernimmt das Bezirksamt die Bekämpfung. Das Ergebnis der Bekämpfung, inklusive der verwendeten Bekämpfungsmittel, muss schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies erfolgt üblicherweise durch die Fachkraft.

Einen Schädlingsbefall können Sie per Brief, E-Mail oder telefonisch anzeigen (melden). Relevant sind insbesondere die folgenden Angaben: Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, photographische Dokumentation. Sie können einen Vordruck zur Meldung verwenden.

Ein Befall mit anderen Schädlingen wie z.B. Wespen, Mücken, Käfern oder Mäusen muss nicht gemeldet werden.

Für die Meldung von Müllansammlungen und damit verbundenen Ängsten über Rattenzulauf ist das bezirkliche Ordnungsamt zu kontaktieren.

Prerequisites

  • keine

Documents required

  • keine

Fees

Die Meldung ist gebührenfrei. Die pflichtige Person im Sinne der Schädlingsverordnung hat die Kosten für die Bekämpfung zu tragen.

Notes on responsibility

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk der Schädlingsbefall aufgetreten ist