Infektionsschutz umweltbezogene Beratung - Innenraumluftbelastung, Schimmel am Standort Gesundheitsamt - Hygiene- und Umweltmedizin
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Gesundheitsamt - Hygiene- und Umweltmedizin
- Robert-Lück-Str. 5 , 12169 Berlin
- Tel.: (030) 90299-3619
- Fax: (030) 90299-3373
- E-Mail: hygiene@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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9:00 - 15:00 Uhr
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Dienstag
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9:00 - 15:00 Uhr
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Mittwoch
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9:00 - 15:00 Uhr
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Donnerstag
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9:00 - 15:00 Uhr
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Freitag
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9:00 - 14:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Robert-Lück-Str.: 170 Rathaus Steglitz: M48, M82, M85, X83, 170, 186, 188, 282, 283, 284, 285, 380 Kieler Str.: M48, M85, 186, 282
- S-Bahn
-
- Rathaus Steglitz: S1
- U-Bahn
-
- Rathaus Steglitz oder Schloßstr.: U9
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Infektionsschutz umweltbezogene Beratung - Innenraumluftbelastung, Schimmel
Das Gesundheitsamt berät Sie zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, die durch biologische, chemische oder physikalische Belastungen hervorgerufen werden. Das sind zum Beispiel Schimmelpilze, Feinstaub, Schadstoffe oder allergieauslösende Pflanzen oder Tiere wie Ambrosia oder Eichenprozessionsspinner.
Fragen zu Ihrer eigenen Gesundheit besprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
Gesundheitsämter bieten keine Schadstoffmessungen in Raumluft, Materialien, Blut oder Urin an. Wenden Sie sich hierzu bitte an ein Umweltinstitut oder eine sachverständige Person für Umweltanalytik. Bei Schimmelpilzbefall aufgrund von Baumängeln (z. B. Wasserschaden, unzureichende Wärmedämmung) wenden Sie sich an die Bau- und Wohnungsaufsicht des zuständigen Bezirksamtes.
Fragen zu Ihrer eigenen Gesundheit besprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
Gesundheitsämter bieten keine Schadstoffmessungen in Raumluft, Materialien, Blut oder Urin an. Wenden Sie sich hierzu bitte an ein Umweltinstitut oder eine sachverständige Person für Umweltanalytik. Bei Schimmelpilzbefall aufgrund von Baumängeln (z. B. Wasserschaden, unzureichende Wärmedämmung) wenden Sie sich an die Bau- und Wohnungsaufsicht des zuständigen Bezirksamtes.
Voraussetzungen
- Keine
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Gebühren
Keine