Kindertagespflege am Standort Jugendamt - Kindertagespflege
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Jugendamt - Kindertagespflege
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
-
Postanschrift14160 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-4548
- E-Mail: jugendamt-kindertagespflege@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 11:00 Uhr
telefonisch unter 90299 5342 -
Donnerstag
-
16:00 - 18:00 Uhr
telefonisch unter 90299 5342
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
- S-Bahn
-
- S Zehlendorf: S1
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist im Land Berlin mit dem Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) als gleichrangiges Angebot in der Tagesbetreuung verankert. Den Betreuungsvertrag schließen Sie im Gegensatz zu einer Betreuung in der Kindertagesstätte direkt mit dem zuständigen Standortjugendamt.
Die Kindertagespflegepersonen erhalten eine landesweit einheitliche Geldleistung, die sich aus einer Sachkostenpauschale, dem Entgelt zur Vergütung der Förderleistung und bedarfsabhängigen Zuschlägen zusammensetzt. Sie ist außerdem abhängig von der Betreuungsdauer und der Zahl der betreuten Kinder sowie von der Qualifikation der Kindertagespflegeperson.
Betreuungsgutschein
Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflege gefördert werden soll, brauchen Sie einen Betreuungsgutschein. Dieser Gutschein kann ebenso für die Betreuung in einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Mit dem Betreuungsgutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
Ein längerer Betreuungsbedarf kann sich aus Ihrer Familiensituation ergeben oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig sein. Wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, kann Ihr Kind länger in der Kindertagespflege oder Kindertagesstätte bleiben. Vorausgesetzt, dass die Kindertagespflege oder Kindertagesstätte entsprechende Öffnungszeiten anbietet.
Die Kindertagespflegepersonen erhalten eine landesweit einheitliche Geldleistung, die sich aus einer Sachkostenpauschale, dem Entgelt zur Vergütung der Förderleistung und bedarfsabhängigen Zuschlägen zusammensetzt. Sie ist außerdem abhängig von der Betreuungsdauer und der Zahl der betreuten Kinder sowie von der Qualifikation der Kindertagespflegeperson.
Betreuungsgutschein
Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflege gefördert werden soll, brauchen Sie einen Betreuungsgutschein. Dieser Gutschein kann ebenso für die Betreuung in einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Mit dem Betreuungsgutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
- Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes gilt der Gutschein mindestens für eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich).
- Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres müssen Sie einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
Ein längerer Betreuungsbedarf kann sich aus Ihrer Familiensituation ergeben oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig sein. Wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, kann Ihr Kind länger in der Kindertagespflege oder Kindertagesstätte bleiben. Vorausgesetzt, dass die Kindertagespflege oder Kindertagesstätte entsprechende Öffnungszeiten anbietet.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Erziehungsberechtigung
Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern. -
Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung. -
Wohnsitz in Berlin
Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin. -
Kita-Alter
Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule. -
Rechtzeitiger Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind in die Kindertagespflege gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.
Erforderliche Unterlagen
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Antrags-Formular "Anmeldung zur Förderung von Kindern"
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare") -
Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
... zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht. Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind. -
Ausweis-Dokument (Kopie)
zum Beispiel eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses -
Nachweis über Ihren Wohnsitz
Personalausweis oder Melde-Bescheinigung. - Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie)
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Für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter 1 Jahr:
Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können.
Zum Beispiel:
- eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten;
- eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben;
- einen Elterngeldbescheid;
- eine Studienbescheinigung;
- eine Ausbildungsbescheinigung;
- einen Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamts, eine Bescheinigung des Steuerberaters, ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse;
- ein Praktikumsvertrag;
- ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld.
Gebühren
Ab dem 01.08.2018 ist die Betreuung in der Kindertagespflege für alle kostenfrei. Nur den Verpflegungsanteil müssen Sie weiterhin bezahlen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Aufsicht und Erlaubniserteilung liegt bei den bezirklichen Jugendämtern.