Kindertagespflege am Standort Jugendamt - Kindertagespflege

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      15:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist im Land Berlin mit dem Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) als gleichrangiges Angebot in der Tagesbetreuung verankert. Den Betreuungsvertrag schließen Sie im Gegensatz zu einer Betreuung in der Kindertagesstätte direkt mit dem zuständigen Standortjugendamt.

Die Kindertagespflegepersonen erhalten eine landesweit einheitliche Geldleistung, die sich aus einer Sachkostenpauschale, dem Entgelt zur Vergütung der Förderleistung und bedarfsabhängigen Zuschlägen zusammensetzt. Sie ist außerdem abhängig von der Betreuungsdauer und der Zahl der betreuten Kinder sowie von der Qualifikation der Kindertagespflegeperson.

Betreuungsgutschein

Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflege gefördert werden soll, brauchen Sie einen Betreuungsgutschein. Dieser Gutschein kann ebenso für die Betreuung in einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Mit dem Betreuungsgutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
  • Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes gilt der Gutschein mindestens für eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich).
  • Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres müssen Sie einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.

Seit dem 01.01.2018 hat Ihr Kind ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden täglich Förderung in der Kindertagespflege oder Kindertagesstätte, ohne eine Bedarfsprüfung. Wenn Ihr Kind älter als ein Jahr ist, bereits halbtags betreut wird und Sie eine längere Betreuungszeit wünschen, müssen Sie einen Antrag auf Erhöhung des Bedarfs stellen. Diesen können Sie formlos bei Ihrem Jugendamt beantragen, brauchen aber keinen Bedarf nachweisen. Sofern Sie noch keinen Betreuungsgutschein haben, bleibt das Verfahren der Antragstellung wie bisher. Bei einer Betreuung bis zu 7 Stunden täglich findet aber keine Bedarfsprüfung statt.
Ein längerer Betreuungsbedarf kann sich aus Ihrer Familiensituation ergeben oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig sein. Wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, kann Ihr Kind länger in der Kindertagespflege oder Kindertagesstätte bleiben. Vorausgesetzt, dass die Kindertagespflege oder Kindertagesstätte entsprechende Öffnungszeiten anbietet.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Erziehungsberechtigung
    Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern.
  • Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
    Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung.
  • Wohnsitz in Berlin
    Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin.
  • Kita-Alter
    Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule.
  • Rechtzeitiger Antrag
    Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind in die Kindertagespflege gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrags-Formular "Anmeldung zur Förderung von Kindern"
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
  • Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
    ... zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht. Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind.
  • Ausweis-Dokument (Kopie)
    zum Beispiel eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz
    Personalausweis oder Melde-Bescheinigung.
  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  • Bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie)
  • Für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter 1 Jahr:
    Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können.
    Zum Beispiel:
    • eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten;
    • eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben;
    • einen Elterngeldbescheid;
    • eine Studienbescheinigung;
    • eine Ausbildungsbescheinigung;
    • einen Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamts, eine Bescheinigung des Steuerberaters, ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse;
    • ein Praktikumsvertrag;
    • ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld.

Gebühren

Ab dem 01.08.2018 ist die Betreuung in der Kindertagespflege für alle kostenfrei. Nur den Verpflegungsanteil müssen Sie weiterhin bezahlen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Aufsicht und Erlaubniserteilung liegt bei den bezirklichen Jugendämtern.

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