Prostitutionsfahrzeug - Aufstellung melden am Standort Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
- Fröbelstraße 17 , 10405 Berlin
- Tel.: (030) 90295-6241
- Fax: (030) 90295-5063
- E-Mail: ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Hinweis für Terminkunden
Die Sprechzeiten sind nur für Kunden mit einem Termin, oder nach vorheriger telefonischer Absprache.
Verkehrsanbindungen
- S-Bahn
-
- Prenzlauer Allee : S 41, S 42, S 8, S 85
- Tram
-
- Fröbelstr. : M 2
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, vorzugsweise die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Prostitutionsfahrzeug - Aufstellung melden
Wer ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat zum Betrieb aufstellen will, muss dies dem örtlich zuständigen Ordnungsamt zwei Wochen vor der Aufstellung anzeigen. Der Betriebsort und die Betriebszeiten dürfen dabei den Anforderungen zum Schutz der im Prostitutionsfahrzeug tätigen Prostituierten sowie der Kundinnen und Kunden, der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anlieger oder der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Die Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs kann andernfalls untersagt werden.
Eine nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis 1.000,00 Euro geahndet werden.
Verfahrensablauf
- Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen möchten, müssen Sie dieses vor der Aufstellung anzeigen. Die Anzeige kann online gestellt werden. Bitte füllen Sie die Anzeige vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie sie ein.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Bestätigung per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihre Anzeige gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe
Die anzeigepflichtige Person muss eine gültige Erlaubnis für den Betrieb des Prostitutionsgewerbes besitzen. -
Geeignetheit des Aufstellungsortes
Der Aufstellungsort und die Betriebszeiten müssen den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten genügen. -
Volljährigkeit
Die anzeigende Person und ggf. deren Stellvertreter/in müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Erforderliche Unterlagen
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Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
Sie können die Aufstellung online melden oder schriftlich per Post.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- den Vor- und Nachnamen des Fahrzeughalters und den vollständigen Namen des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
- das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
- die genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- die Dauer der Aufstellung und
- die Betriebszeiten.
-
Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe (Kopie) mit Betriebskonzept
Aus dem Betriebskonzept muss deutlich hervorgehen, ob das Fahrzeug über einen ausreichend großen Innenraum und über eine angemessene Innenausstattung verfügt. Insbesondere muss das Prostitutionsfahrzeug so beschaffen sein, dass
- Türen jederzeit von innen geöffnet werden können,
- durch technische Vorrichtungen jederzeit Hilfe erreichbar ist,
- eine angemessene sanitäre Ausstattung und
- eine gültige Betriebszulassung vorhanden sind,
- sowie das Fahrzeug sich in technisch betriebsbereiten Zustand befindet.
-
Anmeldebescheinigungen/ Aliasbescheinigungen (Kopie)
Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich im Prostitutionsfahrzeug tätig werdenden Prostituierten. -
Vereinbarungen mit Prostituierten (Kopie)
Die mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge über die Nutzung des Fahrzeugs. -
Fotos des Prostitutionsfahrzeugs
Aktuelle Fotos (Außen- und Innenansicht) des Prostitutionsfahrzeugs. -
Gültige Betriebszulassung/ Nachweis für Betriebsfähigkeit
Nachweise über eine gültige Betriebszulassung und technische Betriebsfähigkeit für das Prostitutionsfahrzeug (z.B. durch Kopie der letzten Hauptuntersuchung, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I, Werkstattserviceheft, o.ä.)
Gebühren
150,00 bis 3.500,00 Euro je nach Aufwand
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Thema Prostitution (Senatsverwaltung für Gleichstellung)
- Fragen und Antworten zum Prostituiertenschutzgesetz (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Anwendungsempfehlungen zur Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe (Senatsverwaltung für Wirtschaft)
- Hinweise zum Datenschutz (Ordungsämter des Landes Berlin)
- Prostitutionstätigkeit - Ausstellung einer Anmeldebescheinigung (Dienstelsitung)
- Prostitutionstätigkeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges ist bei dem zuständigen Ordnungsamt zu erstatten, in dessen Bezirk sich der Aufstellungsort befindet.
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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