Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt – Regionale Dienste

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:
(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.
Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).
Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.
Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Jugendamt am Wohnort des Kindes ist zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Jugendamt – Regionale Dienste
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
0.3km
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
0.3km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.4km
Große-Leege-Str./Freienwalder Str.
- 256
- N56
-
0.5km
Alt-Hohenschönhausen
- 256
- 294
- N56
-
0.6km
Werneuchener Str./Große-Leege-Str.
- 256
- N56
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
0.7km
Gehrenseestr.
- 256
- 294
- N56
-
0.7km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
1km
Gembitzer Str.
- 256
- N56
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- Tram
-
-
0.2km
Oberseestr.
- M5
-
0.5km
Berlin, Freienwalder Str.
- M5
-
0.5km
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
0.5km
Degnerstr./Suermondtstr.
- 27
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.7km
Am Faulen See
- 27
-
0.8km
Werneuchener Str.
- M5
-
0.9km
Gehrenseestr.
- M17
- M4
- M5
-
1.1km
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
1.2km
Arendsweg
- 16
- M6
-
0.2km
Oberseestr.