Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt – Regionale Dienste
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Jugendamt – Regionale Dienste
- Große-Leege-Straße 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90296-7031
- Fax: (030) 90296-5069
- E-Mail: juginfo@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Große-Leege-Str./Freienwalder Str.
- 256
- N56
-
Alt-Hohenschönhausen
- 256
- 294
- N56
-
Werneuchener Str./Große-Leege-Str.
- 256
- N56
-
Gehrenseestr.
- 256
- N56
- 294
-
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
Gembitzer Str.
- 256
- N56
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
-
Tram
-
Oberseestr.
- M5
-
Berlin, Freienwalder Str.
- 21
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
Degnerstr./Suermondtstr.
- 27
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Am Faulen See
- 27
-
Werneuchener Str.
- 21
- M5
-
Gehrenseestr.
- M17
- M5
- M4
-
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Arendsweg
- 16
- M6
-
Oberseestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-