Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Süd, Kaulsdorf
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Süd, Kaulsdorf
- Peter-Huchel-Straße 39 a , 12619 Berlin
-
Postanschrift12591 Berlin
- Tel.: (030) 90293-2520
- Fax: (030) 90293-2515
- E-Mail: RSD.HSued@ba-mh.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Kienberg
- 197
- N5
-
Cecilienstr./Hellersdorfer Str.
- 197
- N5
-
Iselbergstr.
- 399
-
Am Baltenring
- 399
-
Uckermarkstr.
- 399
-
Hellersdorfer Str./Gärten der Welt
- 197
- N5
-
Tollensestr.
- 191
- 291
- N91
-
U Kaulsdorf-Nord
- 191
- 197
- 269
- 291
- N5
- N91
-
Gülzower Str.
- 197
- 399
- N62
- N90
-
Grottkauer Str.
- 399
-
U Kienberg
-
Tram
-
Nossener Str.
- 18
- M6
-
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
Jenaer Str.
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
-
Nossener Str.
-
Regionalbahn
-
S Mahlsdorf Bhf
- RB26
-
S Mahlsdorf Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-