Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen в месте Jugendamt - Kriseninterventionsteam (KIT)

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Варианты оплаты

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.

Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.

Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.

Требования

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Гонорары

keine

Законодательная база

  • § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Jugendamt am Wohnort des Kindes ist zuständig.