Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt Kinderschutzteam

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Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-18:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch

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  • Donnerstag

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  • Freitag

      08:00-18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

außerhalb dieser Zeiten werden Anrufe automatisch an den Berliner Notdienst Kinderschutz weitergeleitet

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.

Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.

Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Jugendamt am Wohnort des Kindes ist zuständig.

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