Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 4 (Klosterstr. 36)
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 4 (Klosterstr. 36)
- Klosterstr. 36 , 13581 Berlin
- Tel.: (030) 90279-3540
- Fax: (030) 90279-6606
- E-Mail: jug-rsd4@ba-spandau.berlin.de
- Zuständigkeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Verinbarung
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
-
Bus
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
- M32
- X36
-
Elsflether Weg
- X37
- X36
-
S+U Rathaus Spandau
- 671
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- N7
- N30
- X33
- X37
- X36
- RE8
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE6
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
- RE8
- RB14
-
S Spandau Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
4. und 6. EtageZahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.