Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit am Standort Jugendamt – Regionale Dienste
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Jugendamt – Regionale Dienste
- Große-Leege-Straße 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90296-7031
- Fax: (030) 90296-5069
- E-Mail: juginfo@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Große-Leege-Str./Freienwalder Str.
- 256
- N56
-
Alt-Hohenschönhausen
- 256
- 294
- N56
-
Werneuchener Str./Große-Leege-Str.
- 256
- N56
-
Gehrenseestr.
- 256
- N56
- 294
-
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
Gembitzer Str.
- 256
- N56
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
-
Tram
-
Oberseestr.
- M5
-
Berlin, Freienwalder Str.
- 21
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
Degnerstr./Suermondtstr.
- 27
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Am Faulen See
- 27
-
Werneuchener Str.
- 21
- M5
-
Gehrenseestr.
- M17
- M5
- M4
-
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Arendsweg
- 16
- M6
-
Oberseestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.