Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Marzahn-Süd, Biesdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Regionaler Dienst Marzahn-Süd, Biesdorf
- Helene-Weigel-Platz 8 , 12681 Berlin
-
Postanschrift12591 Berlin
- Tel.: (030) 90293-5437
- Fax: (030) 90293 4105
- E-Mail: RSD.MSued@ba-mh.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
Bus
-
S Ahrensfelde Bhf
- 390
- 901
- 197
- N97
-
Am Gehrensee
- 197
- N97
-
Flämingstr.
- 197
- 390
- N97
-
Ahrensfelde, Feldstr.
- 390
-
Schorfheidestr.
- 390
-
Barnimplatz
- 197
- 390
- N97
-
Ahrensfelde, Kirche
- 901
- 390
-
Ahrensfelde, Dorfstr.
- 901
-
Ahrensfelde, Ulmenallee
- 901
-
Radieschenpfad
- 197
- N97
-
S Ahrensfelde Bhf
-
Tram
-
Ahrensfelde/Stadtgrenze
- 16
- M8
-
Barnimplatz
- 16
- M8
-
Niemegker Str.
- 16
- M8
-
Wuhletalstr.
- 16
- M8
-
Ahrensfelde/Stadtgrenze
-
Regionalbahn
-
S Ahrensfelde Bhf
- RB25
- RB12
-
Ahrensfelde, Friedhof Bhf
- RB25
- RB12
-
S Ahrensfelde Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.