Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Süd, Kaulsdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Süd, Kaulsdorf
- Peter-Huchel-Straße 39 a , 12619 Berlin
-
Postanschrift12591 Berlin
- Tel.: (030) 90293-2520
- Fax: (030) 90293-2515
- E-Mail: RSD.HSued@ba-mh.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
-
U Kienberg
- 197
- N5
-
Cecilienstr./Hellersdorfer Str.
- 197
- N5
-
Iselbergstr.
- 399
-
Am Baltenring
- 399
-
Uckermarkstr.
- 399
-
Hellersdorfer Str./Gärten der Welt
- 197
- N5
-
Tollensestr.
- 191
- 291
- N91
-
U Kaulsdorf-Nord
- 191
- 197
- 269
- 291
- N5
- N91
-
Gülzower Str.
- 197
- 399
- N62
- N90
-
Grottkauer Str.
- 399
-
U Kienberg
-
Tram
-
Nossener Str.
- 18
- M6
-
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
Jenaer Str.
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
-
Nossener Str.
-
Regionalbahn
-
S Mahlsdorf Bhf
- RB26
-
S Mahlsdorf Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.