Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit am Standort Jugendamt - Krisen-/Kinderschutz

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Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit

Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.

Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.

Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

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