Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Schöneberg Nord / Süd / Friedenau (u.a. Hilfen zur Erziehung)
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Schöneberg Nord / Süd / Friedenau (u.a. Hilfen zur Erziehung)
- John-F.-Kennedy-Platz - , 10825 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3564
- Fax: (030) 90277-4449
- E-Mail: post.jugendamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00 bis 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
16:00 bis 18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Schöneberg
- S45
- S46
- S41
- S1
-
S+U Innsbrucker Platz
- S45
- S46
- S41
-
S Julius-Leber-Brücke
- S1
-
S+U Bundesplatz
- S45
- S46
- S41
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S Friedenau
- S1
-
S Schöneberg
-
U-Bahn
-
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
S+U Innsbrucker Platz
- U4
-
U Eisenacher Str.
- U7
-
U Berliner Str.
- U7
- U9
-
U Rathaus Schöneberg
-
Bus
-
Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
-
Berlin, Dominicusstr./Hauptstr.
- 187
- M48
- M85
- M43
- 248
- M46
- N7X
-
Heylstr.
- 143
-
Grunewaldstr.
- N7
- M46
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Rathaus Schöneberg
-
Regionalbahn
-
S Südkreuz Bhf
- RE3
- RE4
- RE8
- RE5
- RB10
- RB14
-
S Südkreuz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.