Hilfe zur Erziehung - Soziale Gruppenarbeit am Standort Jugendamt – Regionale Dienste

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:

(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).

Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.

Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zur Erziehung - Soziale Gruppenarbeit

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Die gemeinsamen Gruppenerlebnisse sorgen für die Entwicklung sozialer Fähigkeiten und angemessener Umgangs- und Auseinandersetzungsformen mit Gleichaltrigen.
Unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gruppenarbeit ist die Einbeziehung der Eltern zum Beispiel in Form von Gesprächen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten.

Voraussetzungen

  • Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt
    Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel.

Erforderliche Unterlagen

  • Hilfeplan
    Antrag und Erstellung eines entsprechenden Hilfeplanes.

Formulare

  • Antrag auf Hilfe zur Erziehung

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die sozialpädagogische Familienhilfe kann bei dem Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragt werden und wird bei der Beratung ausgehändigt.