Hilfe zur Erziehung - Sozialpädagogische Familienhilfe am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)
- Briesingstraße 6 , 12307 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-4023
- Fax: (030) 90277-8150
- E-Mail: post.jugendamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) -
Dienstag
-
Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) -
Mittwoch
-
Familienservicebüro:
Geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr -
Donnerstag
-
Familienservicebüro:
15:00 bis 18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) -
Freitag
-
Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
Bus
-
Riedingerstr.
- 172
- 743
-
S Lichtenrade
- 172
- 175
- 275
- M76
-
Rehagener Str.
- 275
- M76
- 743
- 175
-
Wolziger Zeile
- 175
-
Wünsdorfer Str./Blohmstr.
- 172
- 175
- 275
- M76
-
Riedingerstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen.
Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen,
die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.
Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.
Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen,
die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.
Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.
Voraussetzungen
-
Hinweis:
Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel
Erforderliche Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Formulare
- Antrag auf Hilfen zur Erziehung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch VIII § 27
- Sozialgesetzbuch VIII § 31