Hilfe zur Erziehung - Erziehung in einer Tagesgruppe am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 2 (Klosterstr. 36)
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 2 (Klosterstr. 36)
- Klosterstr. 36 , 13581 Berlin
- Tel.: (030) 90279-3837
- Fax: (030) 90279-6606
- E-Mail: jug-rsd2@ba-spandau.berlin.de
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
16:00-18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
-
Bus
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
- M32
- X36
-
Elsflether Weg
- X37
- X36
-
S+U Rathaus Spandau
- 671
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- N7
- N30
- X33
- X37
- X36
- RE8
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE6
- RE8
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
- RB14
-
S Spandau Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
4. und 5. Etage, Geschäftsstelle: 4. EtageZahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Erziehung in einer Tagesgruppe
Die Hilfe in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen.
Die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen soll durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden. Dadurch kann der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden.
Die Kinder und Jugendlichen werden tagsüber oder nach der Schule an den Werktagen intensiv betreut.
Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.
Die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen soll durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden. Dadurch kann der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden.
Die Kinder und Jugendlichen werden tagsüber oder nach der Schule an den Werktagen intensiv betreut.
Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.
Voraussetzungen
-
Hinweis:
Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel
Erforderliche Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Formulare
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Gebühren
keine