Hilfe zur Erziehung - Erziehung in einer Tagesgruppe am Standort Jugendamt – Regionale Dienste

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:

(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).

Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.

Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zur Erziehung - Erziehung in einer Tagesgruppe

Die Hilfe in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen.
Die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen soll durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden. Dadurch kann der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden.

Die Kinder und Jugendlichen werden tagsüber oder nach der Schule an den Werktagen intensiv betreut.
Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.

Voraussetzungen

  • Hinweis:
    Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
    vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
    Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel

Erforderliche Unterlagen

  • Wird bei der Beratung besprochen

Formulare

  • Antrag auf Hilfe zur Erziehung

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Chat

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