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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)
велика карта Контакт
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)
- Briesingstraße 6 , 12307 Berlin
-
Поштова адресаBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
- Тел.: (030) 90277-4023
- Факс: (030) 90277-8150
- E-Mail: post.jugendamt@ba-ts.berlin.de
- Інтернет сторінка
- Zuständigkeiten
години роботи
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Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) -
Вівторок
-
Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) -
середа
-
Familienservicebüro:
12:00 Uhr bis 15:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) -
Четвер
-
Familienservicebüro:
15:00 bis 18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) -
п'ятниця
-
Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
Verkehrsanbindungen
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Rehagener Str./Goltzstr.
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Rehagener Str.
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Wünsdorfer Str./Blohmstr.
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варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt.
Der Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten wie z.B. großer Ängste, Ess-Störungen oder Teilleistungsstörungen die Teilnahme am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist.
Eingliederungshilfe soll im normalen Alltag des Kindes bzw. Jugendlichen stattfinden und sonst drohende Ausgliederung verhindern.
Die Hilfe wird in unterschiedlichsten Formen geleistet:
Der Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten wie z.B. großer Ängste, Ess-Störungen oder Teilleistungsstörungen die Teilnahme am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist.
Eingliederungshilfe soll im normalen Alltag des Kindes bzw. Jugendlichen stattfinden und sonst drohende Ausgliederung verhindern.
Die Hilfe wird in unterschiedlichsten Formen geleistet:
- ambulante (häufig therapeutische) Hilfen,
- teilstationäre Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
- geeignete Pflegepersonen,
- stationäre Einrichtungen über Tag und Nacht,
- persönliches Budget.
Передумови
- Feststellung des Abweichens seelischer Gesundheit für höchstwahrscheinlich länger
- Entscheidung über die Beeinträchtigung der Teilhabe in der Gesellschaft durch das Jugendamt.
Необхідні документи
- Antragstellung beim örtlich zuständigen Jugendamt
збори
keine
Правові основи
- § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind/der Jugendliche mit seinem sorgeberechtigten Elternteil lebt.