Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche am Standort Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zur Optimierung der Sprechzeiten ist unter den bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen und Hygienemaßnahmen zur Vorsprache in allen Bereichen des Jugendamtes eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Auf der Internetseite Kontaktdaten des Jugendamtes finden Sie die notwendigen E-Mailadressen zur Terminvereinbarung.
Bitte achten Sie auf Pünktlichkeit.
Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.
Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.
Die Einhaltung der Hygienevorsichtsmaßnahmen ist äußerst wichtig.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin möglichst allein und tragen Sie bitte einen Nase-Mund-Schutz. Das ist für uns alle wichtig, insbesondere, um Menschen, die der Risikogruppe angehören und auch das Gesundheitssystem zu schützen.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      15:00 - 18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt.
Der Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten wie z.B. großer Ängste, Ess-Störungen oder Teilleistungsstörungen die Teilnahme am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist.
Eingliederungshilfe soll im normalen Alltag des Kindes bzw. Jugendlichen stattfinden und sonst drohende Ausgliederung verhindern.

Die Hilfe wird in unterschiedlichsten Formen geleistet:
  • ambulante (häufig therapeutische) Hilfen,
  • teilstationäre Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
  • geeignete Pflegepersonen,
  • stationäre Einrichtungen über Tag und Nacht,
  • persönliches Budget.

Voraussetzungen

  • Feststellung des Abweichens seelischer Gesundheit für höchstwahrscheinlich länger
  • Entscheidung über die Beeinträchtigung der Teilhabe in der Gesellschaft durch das Jugendamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragstellung beim örtlich zuständigen Jugendamt

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind/der Jugendliche mit seinem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

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