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Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen - Kopflausbefall melden в месте Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz
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- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz
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- Тел.: (030) 90298-8328
- Факс: (030) 90298-3033
- E-Mail: hygiene@ba-fk.berlin.de
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Zugang mit Rollstuhl über den Seiteneingang zum Flachbau
Zugang mit Kinderwagen über den Nebeneingang (Rampe)
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Dienstleistungsbeschreibung
Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen - Kopflausbefall melden
Jeder Befall mit Kopfläusen muss an die Gemeinschaftseinrichtung gemeldet werden. Personen mit Kopfläusen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten. Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnlichen Einrichtungen. Eine Person mit Kopflausbefall darf erst nach einer sachgerechten Behandlung wieder zur Gemeinschaftseinrichtung.
Ihr Gesundheitsamt berät Sie bei einem Befall mit Kopfläusen. Unter bestimmten Voraussetzungen führt das Gesundheitsamt auch eine Nachschau durch.
Eine Behandlung mit "Hausmitteln" ist nicht ausreichend. Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend. Bei mehrmaligem Befall ist ein ärztliches Attest notwendig. In vielen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die sachgerechte Behandlung, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt.
Ihr Gesundheitsamt berät Sie bei einem Befall mit Kopfläusen. Unter bestimmten Voraussetzungen führt das Gesundheitsamt auch eine Nachschau durch.
Eine Behandlung mit "Hausmitteln" ist nicht ausreichend. Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend. Bei mehrmaligem Befall ist ein ärztliches Attest notwendig. In vielen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die sachgerechte Behandlung, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt.
Требования
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung
Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.
Гонорары
Keine
Законодательная база
Дополнительная информация
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dem die Person, bei der Kopfläuse nachgewiesen wurden oder vermutet werden, ihren Hauptwohnsitz hat