Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in - wenn Prüfung in Berlin abgelegt am Standort Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Das Referat IV H - Gesundheits- und Pflegeberufe Inland - ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu ereichen. Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt. Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin, ein.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in - wenn Prüfung in Berlin abgelegt

Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / -pflegehelfer an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.

Voraussetzungen

  • Erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / -pflegehelfer

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

85,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.