Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in - wenn Prüfung in Berlin abgelegt
Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / -pflegehelfer an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
Voraussetzungen
- Erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / -pflegehelfer
Erforderliche Unterlagen
- Lehrgangsbescheinigung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
-
Führungszeugnis der Belegart "0" (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde),
das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
-
Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Gebühren
85,00 Euro
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.