Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in - wenn Prüfung in Berlin abgelegt

Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / -pflegehelfer an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.

Voraussetzungen

  • Erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / -pflegehelfer

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

85,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.

Für Sie zuständig

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.