Hilfen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einer Suchterkrankung oder geistigen Behinderung am Standort Gesundheitsamt – Sozialpsychiatrischer Dienst (Kreuzberg)
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Gesundheitsamt – Sozialpsychiatrischer Dienst (Kreuzberg)
- Urbanstr. 24 , 10967 Berlin
- Tel.: (030) 90298-8400
- Fax: (030) 90298-8402
- E-Mail: gesundheitshilfe@ba-fk.berlin.de
Zugang für Menschen im Rollstuhl oder mit Gehbehinderung über den Seiteneingang zum Flachbau
Öffnungszeiten
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09.00-12.00 Uhr
Sprechstunde ohne Voranmeldung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit von 8:00–16.00 Uhr.
Telefonische Erreichbarkeit von 8:00–16.00 Uhr.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Urbanstr./Körtestr.: M41
- U-Bahn
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- U Südstern: U7
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einer Suchterkrankung oder geistigen Behinderung
Sozialpsychiatrische Dienste bieten:
- Information und Beratung für Betroffene, Angehörige, das soziale Umfeld, Helfer, Institutionen, Hausverwaltungen, rechtliche Betreuer und andere
- Einleitung, Vermittlung und Organisation vielfältiger Hilfen
- Krisenhilfe, notfallpsychiatrische Versorgung einschließlich der Unterbringung nach dem Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
- Begutachtung von Eingliederungshilfemaßnahmen
- Erstellung von Betreuungsgutachten
Voraussetzungen
- Keine
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
- Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG)
- Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II)
- Sozialgesetzbuch (SGB), Fünftes Buch (V)
- Sozialgesetzbuch (SGB), Neuntes Buch (IX)
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI)
- Sozialgesetzbuch (SGB), Zwölftes Buch (XII)
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Bezirksamt des Wohnbezirkes des Betroffenen in Anspruch genommen werden.