Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Köpenick

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt erfolgt über den Hof (Eingang Böttcherstraße). Nutzen Sie bitte den Fahrstuhl Haus B.

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:30 Uhr
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:30-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Barrierefreier Zugang zu Haus B über den Rathaushof (Böttcherstraße 4, 12555 Berlin). Nutzen Sie bitte den Aufzug B.

Sonstige Hinweise zum Standort

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt (Adlershof / Rathaus Köpenick / Schöneweide) bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:

• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin oder das Bürgertelefon 115 gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.

Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.

Allgemeine Informationen
• Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
• An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen

Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.

Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.

Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
  • für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).

Welche Art von Gewerbezentralregisterauszug Sie benötigen, hängt vom jeweiligen Auskunftszweck ab. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt. Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt. Eine Auskunft für behördliche Zwecke geht immer direkt an die Behörde.

Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Für den Online-Antrag: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
  • Für den Antrag vor Ort als natürliche Person: Wohnanschrift in Berlin, persönliche Vorsprache (Vertretung möglich)
    Wenn Sie vertreten werden, benötigt Ihre Vertretung eine Vollmacht von Ihnen.
  • Für den Antrag vor Ort als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person: Vertretungsbefugnis
    Der Vertreter der juristischen Person (Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung) kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag persönlich vor Ort.
  • Ausweisdokument
    Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel, eID-Karte
  • Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde: Name der Behörde und Aktenzeichen
    • Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich: Registerauszug
    Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts, aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht.

Gebühren

13,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Bürgeramt
Für Privatpersonen: Alle Bürgerämter unabhängig vom Wohnort.

  • Ordnungsamt
Für Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen: Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Hauptsitz befindet.