Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen) - Terminfreies Angebot
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- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen) - Terminfreies Angebot
- Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 , 13059 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90287151
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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10:00-13:30 Uhr
14:30-17:45 Uhr -
Dienstag
-
10:00-13:30 Uhr
14:30-17:45 Uhr -
Mittwoch
-
08:30-11:30 Uhr
12:30-14:45 Uhr -
Donnerstag
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07:30-11:30 Uhr
12:30-14:45 Uhr -
Freitag
-
07:30-12:45 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Das terminfreie Angebot wird ausschließlich zu den angegebenen Zeiten angeboten.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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Bus
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Grevesmühlener Str.
- 256
- N56
-
S Hohenschönhausen Bhf
- 154
- 197
- 256
- X54
- 893
- N56
- M5
-
Grevesmühlener Str.
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Tram
-
S Hohenschönhausen Bhf
- M17
- M4
-
S Hohenschönhausen Bhf
-
Regionalbahn
-
S Hohenschönhausen Bhf
- RB32
- RB24
- RB54
-
S Hohenschönhausen Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Terminfreies Angebot- Die Lichtenberger Bürgerämter bieten ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung sowie Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen an.
- Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
- Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
- Apple Pay
- Google Pay
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
- für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Für den Online-Antrag: aktivierte Online-Ausweisfunktion
für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
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Für den Antrag vor Ort als natürliche Person: Wohnanschrift in Berlin, persönliche Vorsprache (Vertretung möglich)
Wenn Sie vertreten werden, benötigt Ihre Vertretung eine Vollmacht von Ihnen. -
Für den Antrag vor Ort als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person: Vertretungsbefugnis
Der Vertreter der juristischen Person (Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung) kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.
Erforderliche Unterlagen
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Online möglich oder Sie stellen den Antrag persönlich vor Ort bei einem Bürgeramt Ihrer Wahl (mit oder ohne Termin). -
Ausweisdokument
Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel, eID-Karte -
Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde: Name der Behörde und Aktenzeichen
- Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
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Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich: Registerauszug
Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts, aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht.
Gebühren
13,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt
- Ordnungsamt