Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
- für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Welche Art von Gewerbezentralregisterauszug Sie benötigen, hängt vom jeweiligen Auskunftszweck ab. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt. Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt. Eine Auskunft für behördliche Zwecke geht immer direkt an die Behörde.
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Hiernach unterscheidet sich die Antragsstellung:
für Privatpersonen und Kapital-und Personengesellschaften:
- Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundesministerium für Justiz (BfJ) (vgl. Onlineabwicklung)
für Privatpersonen:
- Persönlich beim Bürgeramt, wenn Sie den Nachweis für Sie als Privatperson (natürliche Person) beantragen möchten
für Personen- und Kapitalgesellschaften:
- Persönlich beim Ordnungsamt des Hauptsitzes durch den gesetzlichen Vertreter, wenn Sie den Nachweis für eine juristische Person (z.B. GmbH) beantragen möchten