Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt Pankow

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.

Die Bürgerämter stellen alle verfügbaren Termine sowohl über die Servicenummer 115 als auch für die Online-Terminvereinbarung zur Buchung bereit.

Was ist ein Notfallbesuch im Bürgeramt?

In dringenden Fällen können Sie auch ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohnortes vorsprechen. Vor Ort wird gemeinsam geprüft, ob Ihr Anliegen als Notfall behandelt und wie Ihnen schnell weitergeholfen werden kann.

Ein Notfallbesuch ist möglich, wenn:

  • Sie kurzfristig verreisen müssen
– und dafür dringend ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) für sich oder Ihre minderjährigen Kinder benötigen.

Wichtig:

☑ Es gibt berlinweit keinen freien Termin vor Ihrer Reise.

☑ Sie besitzen kein anderes gültiges Ausweisdokument.

☑ Ihre Reise lässt sich durch Unterlagen nachweisen (z. B. Ticket, Buchung).

  • Ihr Ausweis bzw. Pass verloren gegangen oder gestohlen worden ist
– und Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Bitte beachten Sie:
Ob Ihr Anliegen als Notfall anerkannt wird, entscheidet das Bürgeramt vor Ort nach Prüfung Ihres Falls.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen

Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.

Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.

Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
  • für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).

Welche Art von Gewerbezentralregisterauszug Sie benötigen, hängt vom jeweiligen Auskunftszweck ab. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt. Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt. Eine Auskunft für behördliche Zwecke geht immer direkt an die Behörde.

Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Für den Online-Antrag: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
  • Für den Antrag vor Ort als natürliche Person: Wohnanschrift in Berlin, persönliche Vorsprache (Vertretung möglich)
    Wenn Sie vertreten werden, benötigt Ihre Vertretung eine Vollmacht von Ihnen.
  • Für den Antrag vor Ort als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person: Vertretungsbefugnis
    Der Vertreter der juristischen Person (Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung) kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag persönlich vor Ort.
  • Ausweisdokument
    Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel, eID-Karte
  • Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde: Name der Behörde und Aktenzeichen
    • Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich: Registerauszug
    Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts, aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht.

Gebühren

13,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Bürgeramt
Für Privatpersonen: Alle Bürgerämter unabhängig vom Wohnort.

  • Ordnungsamt
Für Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen: Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Hauptsitz befindet.