Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Für den Zeitraum ab dem 13. Februar 2023 vergibt der Bürgeramtsstandort in Pankow (Rathaus Pankow Breite Str. 24A-26, 13187 Berlin) vorübergehend keine Termine. Grund für die Einschränkungen ist die anstehende Abstimmung, bei deren Vorbereitung die Beschäftigten des Bürgeramtes unterstützend tätig sein werden.
Dokumentenausgaben weiter geöffnet – Abholung gesichert
Der Normalbetrieb wird voraussichtlich bis Mitte April wieder aufgenommen werden, das genaue Datum wird zeitnah nach dem Abstimmungstag bekannt gegeben. Die Dokumentenausgabe bleibt durchgehend geöffnet, so dass eine Abholung von fertiggestellten Dokumenten (Pässe, Ausweise, Führerscheine) weiter möglich ist. In den Bürgerämtern Buch, Prenzlauer Berg und Weißensee läuft der Betrieb durchgängig ohne Einschränkungen weiter.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
- für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Für den Online-Antrag: Aktivierte Online-Ausweisfunktion, AusweisApp2 und geeignetes Lesegerät
für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften
- Sie benötigen einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Sie benötigen ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone/Tablet oder einen PC (mit Kartenlesegerät) zum Auslesen des Ausweisdokumentes und die Software (z.B. die AusweisApp2).
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Für den Antrag vor Ort als natürliche Person: Wohnanschrift in Berlin, persönliche Vorsprache (Vertretung möglich)
Wenn Sie vertreten werden, benötigt Ihre Vertretung eine Vollmacht von Ihnen.
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Für den Antrag vor Ort als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person: Vertretungsbefugnis
Der Vertreter der juristischen Person (Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung) kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.
Erforderliche Unterlagen
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Online möglich oder Sie stellen den Antrag persönlich vor Ort.
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Ausweisdokument
Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel, eID-Karte
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Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde: Name der Behörde und Aktenzeichen
- Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
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Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich: Registerauszug
Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts, aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt
- Ordnungsamt
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Pankow
Nahverkehr
- S-Bahn
-
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0.6km
S+U Pankow
- S2
- S8
- S85
-
0.8km
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S26
-
0.6km
S+U Pankow
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- U2
-
0.7km
S+U Pankow
- Bus
-
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0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- 250
- 255
- 155
-
0.2km
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
-
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0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
0.5km
Pankow Kirche
- M1
- 50
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow