Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt Zwickauer Damm

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Auch während des Lockdowns bleiben die Neuköllner Bürgerämter weiterhin für Sie geöffnet. Bis auf die Abholung von Dokumenten, ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.
Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können in begrenztem Umfang Termine gebucht werden. In einem ersten Schritt stehen Termine vorrangig für Dienstleistungen mit oberster Priorität, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist, zur Verfügung. Dazu zählen die Anmeldung einer Wohnung, sowie Pass- oder Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).
Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme (unter Beachtung unserer Öffnungszeiten) Ihre Telefonnummer mit und schildern uns ausführlich warum es sich um ein dringendes Anliegen handelt.
Es wird darum gebeten, sich an das Bürgeramt des Wohnortes zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden. Eine Auflistung der Berliner Bürgerämter finden Sie unter https://service.berlin.de/standorte/buergeraemter/
Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Sollten Sie eine Barzahlung bevorzugen, buchen Sie bitte Termine am Standort Blaschkoallee oder Rathaus Neukölln.
Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
- für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Hiernach unterscheidet sich die Antragsstellung:
für Privatpersonen und Kapital-und Personengesellschaften:
- Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundesministerium für Justiz (BfJ) (vgl. Onlineabwicklung)
- Persönlich beim Bürgeramt, wenn Sie den Nachweis für Sie als Privatperson (natürliche Person) beantragen möchten
- Persönlich beim Ordnungsamt des Hauptsitzes durch den gesetzlichen Vertreter, wenn Sie den Nachweis für eine juristische Person (z.B. GmbH) beantragen möchten
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Beantragung im Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz
Eine direkte Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundesministerium für Justiz (BfJ) ist für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften mit dem neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel möglich. Sie müssen zuvor die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben und über ein geeignetes Lesegerät verfügen.
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Beantragung als natürliche Person beim Bürgeramt
- als Privatperson, persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich
- Wohnanschrift in Berlin
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Beantragung als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person beim Ordnungsamt des Hauptsitzes
Bei Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen sollte stets ein aktueller Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorgelegt werden. Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist entsprechend nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen. Der Auszug kann nur beim Ordnungsamt beantragt werden in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte örtlich befindet.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass/Aufenthaltstitel
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Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
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Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich
- aktueller Handelsregisterauszug aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Für Privatpersonen: Alle Bürgerämter unabhängig vom Wohnort.
- Für Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen: Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Hauptsitz befindet.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Bürgeramt Zwickauer Damm
Nahverkehr
U-Bahn U Zwickauer Damm: U7
Bus Fleischerstr.: 373