Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt Lankwitz

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen!
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin und verzichten Sie auf Begleitpersonen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.
- Der Zutritt zum Bürgeramt ist nur unter Einhaltung einer FFP2-Maskenpflicht möglich. Sollte Ihnen ein medizinisches Attest zur Befreiung der Maskenpflicht ausgestellt worden sein, so benötigen Sie einen tagesaktuellen negativen Test.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 216 selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Zulassunsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
- für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Hiernach unterscheidet sich die Antragsstellung:
für Privatpersonen und Kapital-und Personengesellschaften:
- Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundesministerium für Justiz (BfJ) (vgl. Onlineabwicklung)
- Persönlich beim Bürgeramt, wenn Sie den Nachweis für Sie als Privatperson (natürliche Person) beantragen möchten
- Persönlich beim Ordnungsamt des Hauptsitzes durch den gesetzlichen Vertreter, wenn Sie den Nachweis für eine juristische Person (z.B. GmbH) beantragen möchten
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Beantragung im Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz
Eine direkte Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundesministerium für Justiz (BfJ) ist für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften mit dem neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel möglich. Sie müssen zuvor die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben und über ein geeignetes Lesegerät verfügen.
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Beantragung als natürliche Person beim Bürgeramt
- als Privatperson, persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich
- Wohnanschrift in Berlin
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Beantragung als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person beim Ordnungsamt des Hauptsitzes
Bei Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen sollte stets ein aktueller Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorgelegt werden. Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist entsprechend nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen. Der Auszug kann nur beim Ordnungsamt beantragt werden in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte örtlich befindet.
Erforderliche Unterlagen
-
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: Nur mit dem neuen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) möglich. Sie müssen zuvor die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben und über ein geeignetes Lesegerät verfügen.
- Personalausweis oder Reisepass/Aufenthaltstitel
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Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
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Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich
- aktueller Handelsregisterauszug aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Für Privatpersonen: Alle Bürgerämter unabhängig vom Wohnort.
- Für Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen: Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Hauptsitz befindet.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bürgeramt Lankwitz
Erläuterung der Symbole
Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.
Nahverkehr
- S-Bahn
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1.3km
S Lankwitz
- S25
- S26
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1.3km
S Lankwitz
- Bus
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-
0km
Eiswaldtstr.
- M82
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0km
Eiswaldtstr.