Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt Hohenzollerndamm
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Bürgeramt Hohenzollerndamm
- Hohenzollerndamm 177 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-16211
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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09:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00-15:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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08:00-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Hohenzollerndamm bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
- Meldebescheinigungen
- Führungszeugnisse
- Gewerbezentralregisterauskünfte
- PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
- Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
- Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Hinweis zum Bewohnerparkausweis
Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Bewohnerparkausweise, richtet sich nach dem Nachnamen:
- Die Buchstaben A – K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm,
- die Buchstaben L – P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und
- die Buchstaben Q – Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Hohenzollerndamm bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
- Meldebescheinigungen
- Führungszeugnisse
- Gewerbezentralregisterauskünfte
- PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
- Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
- Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Hinweis zum Bewohnerparkausweis
Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Bewohnerparkausweise, richtet sich nach dem Nachnamen:
- Die Buchstaben A – K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm,
- die Buchstaben L – P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und
- die Buchstaben Q – Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Hohenzollerndamm
- S46
- S41
- S42
-
S Hohenzollerndamm
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
U Konstanzer Str.
- U7
-
U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- N7
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 115
- N7
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
-
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
biometrische LichtbilderBitte beachten Sie, dass die in unseren Standorten aufgestellten Lichtbildaufnahmesysteme nicht für Fotos von Kleinkindern oder Babys geeignet sind. Bringen Sie bitte in diesen Fällen Lichtbilder (QR-Code) registrierter Fotografinnen und Fotografen bei der Terminvorsprache mit.
Die Gebühr für die Fotoaufnahme im Bürgeramt, beträgt 6,00 €.
- Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
- In der Zeit von 07:30 bis 08:00 Uhr ist am Mittwoch keine Barzahlung an den Automaten möglich!
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
- für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Für den Online-Antrag: aktivierte Online-Ausweisfunktion
für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
-
Für den Antrag vor Ort als natürliche Person: Wohnanschrift in Berlin, persönliche Vorsprache (Vertretung möglich)
Wenn Sie vertreten werden, benötigt Ihre Vertretung eine Vollmacht von Ihnen. -
Für den Antrag vor Ort als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person: Vertretungsbefugnis
Der Vertreter der juristischen Person (Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung) kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.
Erforderliche Unterlagen
-
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Online möglich oder Sie stellen den Antrag persönlich vor Ort. -
Ausweisdokument
Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel, eID-Karte -
Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde: Name der Behörde und Aktenzeichen
- Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
-
Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich: Registerauszug
Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts, aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht.
Gebühren
13,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt
- Ordnungsamt