Schwangerschaftskonfliktberatung am Standort Gesundheitsamt - Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Gesundheitsamt - Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
- Hohenzollerndamm 174-177 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029-16880
- Fax: (030) 9029-16875
- E-Mail: zentrum@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00 – 12:30 Uhr (Hinweise unten beachten!)
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Dienstag
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09:00 – 12:30 Uhr (Hinweise unten beachten!)
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Mittwoch
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geschlossen
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Donnerstag
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15:00 – 18:30 Uhr (Hinweise unten beachten!)
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Freitag
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09:00 – 12:30 Uhr (Hinweise unten beachten!)
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115, N3, N42, N7 Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115, N7
- U-Bahn
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- U Fehrbelliner Platz: U3, U7
Sonstige Hinweise zum Standort
HIV/STI: Wegen der hohen Nachfrage empfehlen wir dringend eine vorherige Terminvereinbarung unterTel. (030) 9029-16887
Verhütungsmittel, Kostenübernahme mit Rezept: Mo, Di, Do, Fr ohne Termin zu den Sprechzeiten
für eine Paarberatung stehen wir Ihnen unter (030) 9029 16898 zur Verfügung
alle anderen Angebote: nur mit Termin unter (030) 9029 16880
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Schwangerschaftskonfliktberatung
Beratung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt sowie Ausstellung des Beratungsscheins.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.
- Bei nichtkrankenversicherten Schwangeren: ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft
- Medizinische und psychosoziale Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik (Pränataldiagnostik)
- Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
- Beratung zur "Vertraulichen Geburt"
- Beratung zu Adoptionsverfahren
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.
Voraussetzungen
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und einem etwaigen Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage liegen.
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Beratungsstellen mit und ohne Berechtigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung (Senatsverwaltung für Gesundheit)
- Ärztinnen und Ärzte mit Berechtigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung (Senatsverwaltung für Gesundheit)
- Informationen zur vertraulichen Geburt: Hilfetelefon 0800/40 40 020 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Standorten des Zentrums für Familienplanung in Anspruch genommen werden.