Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden am Standort Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.

Verkehrsanbindungen

Tram
  • Bersarinplatz
U-Bahn
  • U 5: Frankfurter Tor

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden

Wenn Sie in Ihrem Bewachungsunternehmen Wachpersonen beschäftigen wollen oder Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragen wollen, müssen Sie diese vor Beschäftigungsbeginn über das Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ausschließlich online anmelden.

Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, ist dies ebenfalls online über das Bewacherregister zu melden.

Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind, gilt auch für Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.

Verfahrensablauf
  1. Sie müssen Ihr Bewachungsunternehmen beim Statistischen Bundesamt (Destatis) im Bewacherregister registrieren.
  2. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten anmelden.
  3. Die zuständige Wohnsitzbehörde prüft dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Personen. Sie dürfen diese Personen erst nach behördlicher Bestätigung der Zuverlässigkeit mit Bewachungsaufgaben bzw. Leitungstätigkeiten beschäftigen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit der Wachperson, des Betriebsleiters, des Leiters der Zweigniederlassung
    Es dürfen nur Personen mit Wachaufgaben beschäftigt werden, die zuverlässig sind.
  • Sachkunde
    • Unterrichtungsnachweis einer IHK bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten
    • Nachweis der Sachkundeprüfung einer IHK bei besonderen Bewachungstätigkeiten oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation
    • Personen, die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, benötigen einen Sachkundenachweis.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

50,00 bis 350,00 Euro pro gemeldeter Wachperson (Rahmengebühr)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen, soweit keine weitergehende Prüfung erforderlich ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Wachperson und Personen, die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, sind ausschließlich online über das Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (Destatis) anzumelden.

  • Ordnungsamt
Die zuständige Wohnsitzbehörde prüft dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Personen. Bei Wohnsitz in Berlin ist dies das Ordnungsamt, in dessen Bezirk die Person Ihren Wohnsitz hat.

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