Grundbuch - Führung des Grundbuchs am Standort Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße
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Kontakt
- Amtsgericht Schöneberg
- Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße
- Ringstraße 9 , 12203 Berlin
- Tel.: (030) 90186 - 0
- Fax: (030) 90186 - 402
- E-Mail: Poststelle@ag-sb.berlin.de
Der Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich an der Tordurchfahrt der linken Gebäudeseite der Ringstraße. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.
Öffnungszeiten
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9:00 - 13:00
-
Dienstag
-
9:00 - 13:00
-
Mittwoch
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9:00 - 13:00
ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleibt das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar. -
Donnerstag
-
9:00 - 13:00
-
Freitag
-
9:00 - 13:00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Bäkestraße: M85, 285
- S-Bahn
-
- Lichterfelde West: S1
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Führung des Grundbuchs
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt wird. Eine Übersicht der Grundbuchämter in Berlin finden Sie unter: Grundbuchämter.
Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. Als dingliche Belastungen bezeichnet man
• die Nutzungsrechte wie Erbbaurecht und Dienstbarkeiten,
• die Erwerbsrechte wie das Vorkaufsrecht und die Auflassungsvormerkung
• Verwertungsrechte wie Grundschulden, Hypotheken (Grundpfandrechte) und Reallasten
• Pfandrechte
Sie können nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse oder die Eigentümerstellung nachweisen. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Grundbuchauszug oder Kopien des Kaufvertrages, der Grundschuldurkunde o.ä. benötigen http://service.berlin.de/dienstleistung/326740/.
Das Grundbuch wird ausschließlich elektronisch geführt. Eine Einsicht ist daher nur in den Einsichtsstellen der Berliner Grundbuchämter möglich.
Für Notare und andere hierzu berechtigte Stellen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen. Die Entscheidung über die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren unterliegt in Berlin der Zentralen Grundbuchdatenstelle bei der Präsidentin des Kammergerichts.
In der Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse ersichtlich.
In der Abteilung II werden alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten und in Abteilung III die Grundpfandrechte eingetragen.
Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. Als dingliche Belastungen bezeichnet man
• die Nutzungsrechte wie Erbbaurecht und Dienstbarkeiten,
• die Erwerbsrechte wie das Vorkaufsrecht und die Auflassungsvormerkung
• Verwertungsrechte wie Grundschulden, Hypotheken (Grundpfandrechte) und Reallasten
• Pfandrechte
Sie können nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse oder die Eigentümerstellung nachweisen. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Grundbuchauszug oder Kopien des Kaufvertrages, der Grundschuldurkunde o.ä. benötigen http://service.berlin.de/dienstleistung/326740/.
Das Grundbuch wird ausschließlich elektronisch geführt. Eine Einsicht ist daher nur in den Einsichtsstellen der Berliner Grundbuchämter möglich.
Für Notare und andere hierzu berechtigte Stellen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen. Die Entscheidung über die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren unterliegt in Berlin der Zentralen Grundbuchdatenstelle bei der Präsidentin des Kammergerichts.
- Aufgabe des Grundbuchs
- Struktur des Grundbuchs
In der Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse ersichtlich.
In der Abteilung II werden alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten und in Abteilung III die Grundpfandrechte eingetragen.
Voraussetzungen
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Antragsverfahren
Das Grundbuchamt wird grundsätzlich nur aufgrund eines Antrages tätig. -
Notarielle Unterlagen
Dem Antrag sind in der Regel notarielle Unterlagen beizufügen. -
Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen
Je nach beantragter Eintragung bestehen Genehmigungsvoraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
- siehe oben bei Voraussetzungen
Gebühren
Die Gebühr richtet sich entweder nach dem Wert oder es besteht eine Festgebühr
Rechtsgrundlagen
und den Bezirk Schöneberg