Grundbuch - Führung des Grundbuchs am Standort Amtsgericht Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Hofeinfahrt Alfredstrasse (Bitte Klingeln)

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
      Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich!
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
      Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
      15.00-18.00 Uhr.

      Achtung!!! Während der erweiterten Öffnungszeit
      von 15.00 bis 18.00 Uhr sind keine Erbausschlagungen möglich
      (auch keine Sprechstunde).
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Führung des Grundbuchs

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt wird. Eine Übersicht der Grundbuchämter in Berlin finden Sie unter: Grundbuchämter.
Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. Als dingliche Belastungen bezeichnet man
• die Nutzungsrechte wie Erbbaurecht und Dienstbarkeiten,
• die Erwerbsrechte wie das Vorkaufsrecht und die Auflassungsvormerkung
• Verwertungsrechte wie Grundschulden, Hypotheken (Grundpfandrechte) und Reallasten
• Pfandrechte

Sie können nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse oder die Eigentümerstellung nachweisen. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Grundbuchauszug oder Kopien des Kaufvertrages, der Grundschuldurkunde o.ä. benötigen http://service.berlin.de/dienstleistung/326740/.

Das Grundbuch wird ausschließlich elektronisch geführt. Eine Einsicht ist daher nur in den Einsichtsstellen der Berliner Grundbuchämter möglich.
Für Notare und andere hierzu berechtigte Stellen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen. Die Entscheidung über die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren unterliegt in Berlin der Zentralen Grundbuchdatenstelle bei der Präsidentin des Kammergerichts.

  • Aufgabe des Grundbuchs

Es hat die Aufgabe, über die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks - insbesondere den Eigentumsverhältnissen und Grundschuldbelastungen - vollständig und sicher Auskunft zu geben. Der durch die Eintragung im Grundbuch gegebene öffentliche Glaube an dessen Richtigkeit ist für die am Grundstücksverkehr Beteiligten von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Dabei ist die rasche Abwicklung der Grundbuchgeschäfte wegen der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen von besonderem Interesse.

  • Struktur des Grundbuchs

Das Grundbuch besteht aus dem Deckblatt mit der Grundbuchblattnummer und der Bezeichnung des zuständigen Grundbuchamtes, dem Bestandsverzeichnis (Bezeichnung des Grundstücks, Flur, Flurstück, Nutzungsart, Größe) und den Abteilungen I, II und III.

In der Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse ersichtlich.
In der Abteilung II werden alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten und in Abteilung III die Grundpfandrechte eingetragen.

Voraussetzungen

  • Antragsverfahren
    Das Grundbuchamt wird grundsätzlich nur aufgrund eines Antrages tätig.
  • Notarielle Unterlagen
    Dem Antrag sind in der Regel notarielle Unterlagen beizufügen.
  • Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen
    Je nach beantragter Eintragung bestehen Genehmigungsvoraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

  • siehe oben bei Voraussetzungen

Gebühren

Die Gebühr richtet sich entweder nach dem Wert oder es besteht eine Festgebühr

und Marzahn-Hellersdorf

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