Grundbuch - Eintragung Erbbaurecht am Standort Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt
große Karte Kontakt
- Amtsgericht Mitte
- Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt
- Littenstraße 12-17 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 9023-0
- Fax: (030) 9023-2223
- Kontaktformular
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Freitag
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.
Verkehrsanbindungen
-
Bus
- 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
-
S-Bahn
- S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
-
Tram
- M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
-
U-Bahn
- Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Eintragung Erbbaurecht
Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks erhält dafür einen Erbbauzins. Das vereinbarte Erbbaurecht muss in das Grundbuch eingetragen werden.
Voraussetzungen
-
Antrag
Die Eintragung des Erbbaurechts ist ein Antragsverfahren. Der Eintragungsantrag wird von der Notarin oder dem Notar gestellt. -
Voreintragung
Nur im Grundbuch eingetragene Eigentümer können ein Erbbaurecht vergeben. -
Rang
Das Erbbaurecht muss im Grundbuch zwingend an erster Rangstelle eingetragen werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Schriftlicher Antrag
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- die Grundstücksbezeichnung (Grundbuch- oder Lagebezeichnung)
- die im Grundbuch vorzunehmenden Eintragungen
-
Notarieller Vertrag
Die Einigung über das Erbbaurecht muss bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Beteiligten in einem notariellen Vertrag erklärt werden. Sie können sich bei der Abgabe der Erklärungen vertreten lassen. -
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für jede Erbbaurechtsvereinbarung ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Spandau (nur für Berlin) vorzulegen. -
Genehmigung nach dem Preisklauselgesetz
Bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahren muss eine Genehmigung nach dem Preisklauselgesetz vorgelegt werden.
Gebühren
Es fällt eine volle Gebühr an (Anlage 1 KV 14121 GNotKG). Der Wert des Rechts bestimmt sich nach entweder nach dem Grundstückswert mit Bebauung oder nach dem Jahreswert des Erbbauzinses. Die Höhe ergibt sich aus § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Auszug bei jedem Berliner Amtsgericht mit einem Grundbuchamt beantragen. Über folgenden link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf.
und für die Stadtbezirke Reinickendorf und Pankow