Grundbuch - Eintragung Erbbaurecht am Standort Grundbuchamt
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Kontakt
- Amtsgericht Mitte
- Grundbuchamt
- Littenstraße 12-17 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 9023-0
- Fax: (030) 9023-2223
- Kontaktformular
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14
Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Freitag
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
- S-Bahn
-
- S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
- Tram
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- M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
- U-Bahn
-
- Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Eintragung Erbbaurecht
Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das vertraglich vereinbarte Recht, für einen festgelegten Zeitraum, in der Regel – 99 Jahre – auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk (z.B. Wohnhaus) zu errichten oder zu unterhalten.
Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks erhält dafür einen Erbbauzins. Das vereinbarte Erbbaurecht muss in das Grundbuch eingetragen werden.
Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks erhält dafür einen Erbbauzins. Das vereinbarte Erbbaurecht muss in das Grundbuch eingetragen werden.
Voraussetzungen
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Antrag
Die Eintragung des Erbbaurechts ist ein Antragsverfahren. Der Eintragungsantrag wird von der Notarin oder dem Notar gestellt. -
Voreintragung
Nur im Grundbuch eingetragene Eigentümer können ein Erbbaurecht vergeben. -
Rang
Das Erbbaurecht muss im Grundbuch zwingend an erster Rangstelle eingetragen werden.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- die Grundstücksbezeichnung (Grundbuch- oder Lagebezeichnung)
- die im Grundbuch vorzunehmenden Eintragungen
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Notarieller Vertrag
Die Einigung über das Erbbaurecht muss bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Beteiligten in einem notariellen Vertrag erklärt werden. Sie können sich bei der Abgabe der Erklärungen vertreten lassen. -
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für jede Erbbaurechtsvereinbarung ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Spandau (nur für Berlin) vorzulegen. -
Genehmigung nach dem Preisklauselgesetz
Bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahren muss eine Genehmigung nach dem Preisklauselgesetz vorgelegt werden.
Gebühren
Es fällt eine volle Gebühr an (Anlage 1 KV 14121 GNotKG). Der Wert des Rechts bestimmt sich nach entweder nach dem Grundstückswert mit Bebauung oder nach dem Jahreswert des Erbbauzinses. Die Höhe ergibt sich aus § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Auszug bei jedem Berliner Amtsgericht mit einem Grundbuchamt beantragen. Über folgenden link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf.