Erbrecht - Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung am Standort Nachlassgericht
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Kontakt
- Amtsgericht Mitte
- Nachlassgericht
- Littenstraße 12-17 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 9023-0
- Fax: (030) 9023-2223
- Kontaktformular
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14
Öffnungszeiten
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-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Freitag
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Nachlassgericht:
Für die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: (030) 9023-1164 erforderlich.
Mittwochs ist das Nachlassgericht ausschließlich telefonisch erreichbar, d.h.:
- es werden keine Ausschlagungserklärungen entgegengenommen
- es werden keine Testamente herausgegeben und
- es werden keine Akteneinsichten gewährt.
Für die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: (030) 9023-1164 erforderlich.
Mittwochs ist das Nachlassgericht ausschließlich telefonisch erreichbar, d.h.:
- es werden keine Ausschlagungserklärungen entgegengenommen
- es werden keine Testamente herausgegeben und
- es werden keine Akteneinsichten gewährt.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
- S-Bahn
-
- S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
- Tram
-
- M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
- U-Bahn
-
- Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Erbrecht - Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung
Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.
Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt.
Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.
Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt.
- Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.
Voraussetzungen
- Testierfähigkeit
-
persönliche Vorsprache
Das Testament darf nur an Sie persönlich zurückgegeben werden.
Ein gemeinschaftliches Testament darf nur an beide Ehegatten zurückgegeben werden; das gilt auch für gemeinschaftliche Testamente von registrierten Lebenspartnern.
Die Rückgabe eines Erbvertrages kann nur an alle Vertragschließenden gemeinschaftlich erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-
Hinterlegungsschein
Der Hinterlegungsschein enthält die Verwahrdaten Ihres Testamentes. Die Vorlage ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber das Auffinden Ihres Testamentes.
Gebühren
Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Nachlassgericht bei dem das Testament oder der Erbvertrag hinterlegt ist.