Erbrecht - Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung am Standort Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Beim Amtsgericht Schöneberg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch der Sicherheit der Besucher dienen.
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

WICHTIGE HINWEISE:

Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

Bei Erbausschlagungen mit mehr als 5 Personen ist vorab zwingend telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Eingangsregistratur für Nachlasssachen in Verbindung, diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 90186 250 oder 90186 252.

  • Ab dem 05.03.2024 bleibt die Zahlstelle dauerhaft geschlossen!

Wir bitten um Verständnis für diese organisatorisch erforderlichen Maßnahmen.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich an der Tordurchfahrt der linken Gebäudeseite der Ringstraße. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 - 13:00
  • Dienstag

      9:00 - 13:00
  • Mittwoch

      9:00 - 13:00
      ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleibt das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
      Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
  • Donnerstag

      9:00 - 13:00
  • Freitag

      9:00 - 13:00

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.

Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Bäkestraße: M85, 285
S-Bahn
  • Lichterfelde West: S1

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Erbrecht - Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung

Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.

Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt.
  • Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Hinterlegungsschein
    Der Hinterlegungsschein enthält die Verwahrdaten Ihres Testamentes. Die Vorlage ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber das Auffinden Ihres Testamentes.

Gebühren

Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.

Rechtsgrundlagen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Nachlassgericht bei dem das Testament oder der Erbvertrag hinterlegt ist.

und den Bezirk Schöneberg

Chat

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