Erbrecht - Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung am Standort Amtsgericht Charlottenburg

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Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Dienstag

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Mittwoch

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Donnerstag

      09.00 - 13.00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung)
  • Freitag

      09.00 - 13.00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
S-Bahn
  • S-Bahnhof Charlottenburg
U-Bahn
  • Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Erbrecht - Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung

Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.

Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt.
  • Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Hinterlegungsschein
    Der Hinterlegungsschein enthält die Verwahrdaten Ihres Testamentes. Die Vorlage ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber das Auffinden Ihres Testamentes.

Gebühren

Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.

Rechtsgrundlagen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Nachlassgericht bei dem das Testament oder der Erbvertrag hinterlegt ist.

Chat

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