Erbrecht - Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beantragen am Standort Amtsgericht Wedding
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- Brunnenplatz 1 , 13357 Berlin
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Öffnungszeiten
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15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) -
Freitag
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Hinweis für Terminkunden
Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.
Verkehrsanbindungen
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S Humboldthain
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S+U Gesundbrunnen Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminkunden werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.Sonstige Hinweise zum Standort
ZahlungsmöglichkeitAm Standort kann keine Barzahlung geleistet werden. Für verfahrensbezogene Kosten erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Dies können Sie dann durch Überweisung begleichen.
Informationen zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach der Erledigung erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz.
Dienstleistungsbeschreibung
Erbrecht - Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beantragen
Durch die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beim Nachlassgericht soll ihre sichere Aufbewahrung bis zum Tod und ihre schnelle Auffindung nach dem Tod des Erblassers / der Erblasserin gewährleistet werden.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr eigenhändiges Testament im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in besondere amtliche Verwahrung geben. Die Verwahrung bei Gericht schützt Ihr Testament außerdem vor Fälschungen oder Verlust.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr eigenhändiges Testament im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in besondere amtliche Verwahrung geben. Die Verwahrung bei Gericht schützt Ihr Testament außerdem vor Fälschungen oder Verlust.
Voraussetzungen
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Notarielles (öffentliches) Testament
Notarielle Testamente werden unmittelbar von der beurkundenden Notarin oder dem beurkundenden Notar bei dem Nachlassgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. -
eigenhändiges Testament
Den Verwahrungsort für Ihr eigenhändiges, selbst geschriebenes und unterschriebenes Testament können Sie selbst auswählen. Zur Sicherung des Auffindens können Sie sich auch für die besondere amtliche Verwahrung bei einem Nachlassgericht entscheiden. -
Erbvertrag
Erbverträge können in die besondere amtliche Verwahrung gegeben oder bei der Notarin oder dem Notar verwahrt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Handschriftliches Testament
Ein Testament kann in Deutschland beim Nachlassgericht (Amtsgericht) hinterlegt werden, was eine korrekte Eröffnung im Todesfall garantiert. Sie müssen das Testament persönlich (oder durch einen Bevollmächtigten) beim Gericht abgeben. - Personalausweis/Reisepass
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Geburtsurkunde
Das Verwahrgericht ist verpflichtet, Ihr Testament / Ihren Erbvertrag im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer erfassen zu lassen. Für die Registrierung werden Angaben aus der Geburtsurkunde benötigt.
- Ihnen wird ein Hinterlegungsschein über die Verwahrung ausgestellt. Wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament hinterlegen, erhält jeder einen Hinterlegungsschein.
Gebühren
- 75,00 Euro: für die amtliche Verwahrung des Testamentes oder des Erbvertrages
- ca. 18 Euro: für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) § 346
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) § 347
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2), Kostenverzeichnis Nr. 12100
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 2248 - Verwahrung des eigenhändigen Testaments
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Für die besondere amtliche Verwahrung von eigenhändigen Testamenten ist jedes Nachlassgericht zuständig
- Die Verwahrung von notariellen Testamenten und Erbverträgen erfolgt bei dem Nachlassgericht, in dessen Bezirk die Notarin oder der Notar ihren/seinen Amtssitz hat. Sie können aber jederzeit die Verwahrung bei einem anderen Nachlassgericht beantragen.
und für den Stadtbezirk Wedding