Grundbuch - Lasten und Beschränkungen-Löschung am Standort Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße
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Kontakt
- Amtsgericht Schöneberg
- Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße
- Ringstraße 9 , 12203 Berlin
- Tel.: (030) 90186 - 0
- Fax: (030) 90186 - 402
- E-Mail: Poststelle@ag-sb.berlin.de
Der Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich an der Tordurchfahrt der linken Gebäudeseite der Ringstraße. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.
Öffnungszeiten
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9:00 - 13:00
-
Dienstag
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9:00 - 13:00
-
Mittwoch
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9:00 - 13:00
ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleibt das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar. -
Donnerstag
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9:00 - 13:00
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Freitag
-
9:00 - 13:00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Bäkestraße: M85, 285
- S-Bahn
-
- Lichterfelde West: S1
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Lasten und Beschränkungen-Löschung
Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden. Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.
Die Löschung ist auch möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.
Die Löschung ist auch möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.
Voraussetzungen
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Antrag
Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren. Beim Tod der oder des Berechtigten oder dem Verzicht auf das Recht erfolgt keine automatische Löschung durch das Grundbuchamt.
Erforderliche Unterlagen
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Löschungsantrag
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Antragsberechtigt ist die Eigentümerin oder der Eigentümer. Auch die Person, deren Recht gelöscht werden soll, kann den Antrag stellen. Im Rahmen von Kauf- oder Schenkungsverträgen werden die Löschungsanträge in den meisten Fällen durch das Notariat gestellt. -
Löschungsbewilligung oder Sterbeurkunde
Die oder der Berechtigte, z.B. eines Nießbrauchrechts, gibt eine Erklärung ab, dass das Recht im Grundbuch gelöscht werden kann. Die Löschung muss ausdrücklich bewilligt werden. Die Bewilligung muss entweder vor einer Notarin oder einem Notar erklärt oder die Unterschrift muss beglaubigt werden.
Wenn die oder der Berechtigte verstorben ist, reichen Sie mit dem Antrag bitte eine Sterbeurkunde ein.
Gebühren
Feste Gebühr: 25,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
und den Bezirk Schöneberg