Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Geeignetheit des Aufstellortes bestätigen lassen am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

Öffnungszeiten
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie, die Dienstleistungen
• Schaustellen v. Personen § 33a GewO,
• Spielhallenerlaubnis nach dem SpielhG Bln
• Erlaubnis nach dem GlüStV
hilfsweise mit der Dienstleistung "Maklererlaubnis" zu buchen.
Nicht buchbare Dienstleistungen sind bitte schriftlich zu beantragen.
Einschlägige Informationen für Gewerbetreibende und Interessierte befinden sich auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Berlin.
Wir bitten die Kunden mit Terminen um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im 1.OG -Wartebereich- Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Geeignetheit des Aufstellortes bestätigen lassen
Wer gewerbsmäßige Geld- und Warenspielgeräte aufstellen will, benötigt zunächst eine Erlaubnis der zuständigen Behörde für den Gewerbebetrieb (siehe „Weiterführende Informationen").
Die Aufstellung der Geräte darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der für den Aufstellort zuständigen Behörde schriftlich bestätigt worden ist. Für jeden Aufstellort brauchen Sie eine Bestätigung der Geeignetheit. Für die Eignung des Aufstellortes ist zu beachten:
Geld- und Warenspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden in:
- Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Das gilt nicht für Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben sowie Betriebe, in denen die Verabreichung von Speisen oder Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt.
- in Beherbergungsbetrieben,
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
- in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt.
- Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
- Betrieben auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen sowie Betrieben, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden,
- in erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben, (z. B. in Gaststätten ohne Alkoholausschank).
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen keine alkoholischen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, darf je zwölf Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Spielgerät, insgesamt jedoch nicht mehr als acht Spielgeräte, aufgestellt werden.
Voraussetzungen
-
Geeigneter Auffstellort
Die Aufstellung darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der Gemeinde des Aufstellortes schriftlich bestätigt worden ist.
- Spielgeräte dürfen nur in erlaubnispflichtigen Schank- und Speisewirtschaften, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher, aufgestellt werden.
- Warenspielgeräte dürfen darüber hinaus auch auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten aufgestellt werden.
- Gültige Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
-
Bauartzulassung
Es dürfen nur solche Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt werden, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes
-
Grundrisszeichnung
Grundriss der für den Aufstellort vorgesehenen Räume (möglichst im Maßstab 1:100)
-
Nachweis der gültigen Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung der Geeignetheitsbestätigung ist bei dem für den Aufstellort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice
Nahverkehr
S-Bahn Berlin Spandau: S3, S9
U-Bahn Rathaus Spandau: U7
Bus Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237, 337, 638, 639, 671, N7, N30, N36
Bahn Berlin-Spandau: RE 2, RE 4, RE 6, RB 10, RB 13, RB 14