Grundbuch - Eigentümer oder Erbbauberechtigter - Eintragung am Standort Amtsgericht Köpenick

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang für Rollstuhlfahrer über den Seiteneingang Puchanstraße.
Ein Behindertenparkplatz ist im öffentlichen Straßenland Puchanstraße ausgewiesen.

години роботи

  • понеділок

      09:00-13:00 Uhr
  • Вівторок

      09:00-13:00 Uhr
  • середа

      09:00-13:00 Uhr
  • Четвер

      09:00-13:00 Uhr
      15:00-18:00 Uhr Rechtsantragstelle (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung)
  • п'ятниця

      09:00-13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Eingeschränkter Dienstbetrieb des Nachlassgerichts im Amtsgericht Köpenick
Bis auf Weiteres ist das Nachlassgericht mitwochs für Publikumsverkehr geschlossen!
Grundsätzlich wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Geänderte Öffnungszeiten der Zahlstelle
Die Zahlstelle bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Eigentümer oder Erbbauberechtigter - Eintragung

Wenn sie eine Immobilie kaufen oder geschenkt bekommen, müssen sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Das gleiche gilt für die Übertragung des Erbbaurechts.

Передумови

  • Antrag
    Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren. Der Antrag wird von dem Notariat gestellt werden, das den Kaufvertrag beurkundet hat.
  • Voreintragung
    Die Person, die verkauft oder verschenkt, muss im Grundbuch eingetragen sein.
    Ausnahme: Die übertragende Person ist der Erbe oder die Erbin.

Необхідні документи

  • Schriftlicher Antrag
    Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Grundstücksbezeichnung (Grundbuch- oder Lagebezeichnung)
    • Die im Grundbuch vorzunehmenden Eintragungen
  • Notarieller Vertrag
    Die Einigung über den Übergang der Immobilie muss in einem notariellen Vertrag erklärt werden.
  • Bewilligungserklärung
    Die Eintragung muss der Eigentümer oder die Eigentümerin ausdrücklich bewilligen. Diese Bewilligungserklärung muss ebenfalls notariell erklärt werden.
  • Sonstige Nachweise
    Vertretungsnachweise (z.B. Eigentümervollmacht, Handelsregisterauszug), Nachweise zur Rechtsnachfolge (z.B. Erbschein, notarielles Testament).
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Für jede Eigentumsübertragung ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorzulegen.
  • Negativzeugnis über das gemeindliche Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch
    Bei dem Verkauf von Grundstücken wird in vielen Fällen eine Bescheinigung des Landes bzw. der Gemeinde benötigt, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.
  • Verwalterzustimmung
    Im Fall der Übertragung einer Eigentumswohnung muss die Hausverwaltung häufig zustimmen.
  • Zustimmung bei Erbbaurechten
    Bei der Übertragung von Erbbaurechten muss der Grundstückseigentümer oder die Grundstückseigentümerin zustimmen.

збори

1,0 Gebühr aus dem Verkehrswert gemäß § 34 GNotKG, Anlage 1 KV 14110 und Anlage 2 (Tabelle B) zum GNotKG

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf