Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation) am Standort Amtsgericht Tiergarten
Kontakt
- Amtsgericht Tiergarten
- Amtsgericht Tiergarten
- Turmstraße 91 , 10559 Berlin
- Tel.: (0)30 9014-0
- Fax: (0)30 9014-2010
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
-
-
09.00 - 13.00
-
Dienstag
-
09.00 - 13.00
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Mittwoch
-
09.00 - 13.00
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Donnerstag
-
09.00 - 13.00
15.00 - 18.00 nur Info- und Rechtsantragsstelle bevorzugt für Berufstätige nach Vereinbarung -
Freitag
-
09.00 - 13.00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Berechnungsstelle für Zeugen und Schöffen und die Vergütung von Dolmetschern und Sachverständigen:
Montag - Donnerstag: 9 - 15 Uhr
Freitag: 9 - 14 Uhr
Telefon: +4930 9014-3003
Anmeldung für die Teilnahme von Schulklassen an Gerichtsverhandlungen:
Montag - Freitag: 9 - 13 Uhr
Kontakt: Bitte nutzen Sie das Kontaktformular des Amtsgerichts Tiergarten auf der rechten Seite.
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Freitag: 9 - 14 Uhr
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Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 245, M27 Alt-Moabit 123, 187 Turmstraße
- S-Bahn
-
- S5, S7, S75, S9 Bellevue
- U-Bahn
-
- U9 Turmstraße
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Es gibt zwei Formen dieser Bestätigung:
- Apostille
- Legislation
• Manche Länder verlangen vor der Legalisation noch eine Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Voraussetzungen
-
Verwendung im Ausland
Sie benötigen Ihr Urteil, Ihren Beschluss, Erbschein oder Vergleich eines Berliner Gerichts im Ausland.
Erforderliche Unterlagen
-
Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs
- Achtung:
Bitte beachten Sie, dass für die Vollstreckung außerhalb der Europäischen Union eine vollstreckbare Ausfertigung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen (lange Ausfertigung) erforderlich sein kann.
Gebühren
25,00 Euro im Voraus
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gericht, das das Urteil verkündet, den Beschluss oder den Erbschein erlassen oder den Vergleich protokolliert hat.
Wenn eine Übersetzung für den Empfangsstaat notwendig sein sollte, beauftragen Sie bitte eine ermächtigte Übersetzerin oder einen ermächtigten Übersetzer nach der Erteilung der Echtheitsbescheinigung mit der Übersetzung der Entscheidung oder des Vergleichs und der erteilten Echtheitsbescheinigung.
Für die Echtheitsbescheinigung der Übersetzung einer für die Berliner Gerichte ermächtigten Übersetzerin oder eines für die Berliner Gerichte ermächtigten Übersetzers ist das Landgericht Berlin zuständig.