Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation) am Standort Amtsgericht Schöneberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Beim Amtsgericht Schöneberg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch der Sicherheit der Besucher dienen.
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zusätzlich für die Info- und Rechtsantragstelle -bevorzugt für Berufstätige-:
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Wenn Sie ein Urteil, einen Beschluss, einen Erbschein oder einen Vergleich eines Berliner Gerichtes im Ausland verwenden wollen, kann es sein, dass Sie die Echtheit des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs bestätigen lassen müssen.
Es gibt zwei Formen dieser Bestätigung:
- Apostille
- Legislation
• Manche Länder verlangen vor der Legalisation noch eine Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Voraussetzungen
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Verwendung im Ausland
Sie benötigen Ihr Urteil, Ihren Beschluss, Erbschein oder Vergleich eines Berliner Gerichts im Ausland.
Erforderliche Unterlagen
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Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs
- Achtung:
Bitte beachten Sie, dass für die Vollstreckung außerhalb der Europäischen Union eine vollstreckbare Ausfertigung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen (lange Ausfertigung) erforderlich sein kann.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gericht, das das Urteil verkündet, den Beschluss oder den Erbschein erlassen oder den Vergleich protokolliert hat.
Wenn eine Übersetzung für den Empfangsstaat notwendig sein sollte, beauftragen Sie bitte eine ermächtigte Übersetzerin oder einen ermächtigten Übersetzer nach der Erteilung der Echtheitsbescheinigung mit der Übersetzung der Entscheidung oder des Vergleichs und der erteilten Echtheitsbescheinigung.
Für die Echtheitsbescheinigung der Übersetzung einer für die Berliner Gerichte ermächtigten Übersetzerin oder eines für die Berliner Gerichte ermächtigten Übersetzers ist das Landgericht Berlin zuständig.
Kontakt
Amtsgericht Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Der rollstuhlgerechte Eingang ist über den Parkplatz in der Gothaer Straße zu erreichen. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.
Nahverkehr
U-Bahn Eisenacher Straße: U7
U-Bahn Bayerischer Platz: U7
U-Bahn Bayerischer Platz: U4
Bus Grunewaldstraße: M46
Bus Rathaus Schöneberg: 104 (mit ca. fünf Minuten Fußweg)