Insolvenz - Restschuldbefreiung am Standort Amtsgericht Pankow
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Kontakt
- Amtsgericht Pankow
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71 , 13086 Berlin
- Tel.: (030) 90245-0
- Fax: (030) 90245-400
- Kontaktformular
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Seiteneingang in der Großen Seestraße. Betätigen Sie bitte die Klingel. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Erbausschlagungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen werden.
Erbscheinstermine sind telefonisch unter (030) 90245-0 zu vereinbaren. Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.
Erbscheinstermine sind telefonisch unter (030) 90245-0 zu vereinbaren. Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Große Seestr.
- 156
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Rennbahnstr./Parkstr.
- 158
- 255
- 259
- N50
- 156
-
Parkstr./Amalienstr.
- 158
- 255
- 259
- N50
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Berlin, Pasedagplatz
- 156
- 158
- N50
- X54
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Berliner Allee/Rennbahnstr.
- N50
- 255
- 259
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Große Seestr.
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Tram
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Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 27
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Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 12
- 27
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Betriebshof Weißensee
- 12
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
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Falkenberger Str./Berliner Allee
- 12
- 27
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
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Weißer See
- 12
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
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Berlin, Pasedagplatz
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Insolvenz - Restschuldbefreiung
Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung werden Sie von Ihren Schulden gegenüber Ihren Insolvenzgläubigern befreit, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Von der Restschuldbefreiung können bestimmte Forderungen unter Umständen nicht erfasst sein:
Von der Restschuldbefreiung können bestimmte Forderungen unter Umständen nicht erfasst sein:
- Forderungen aus vorsätzlich begangener, unerlaubter Handlung
- Forderungen aus rückständigem, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt
- Forderungen aus einer Steuerstraftat
Voraussetzungen
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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
(unter "Formulare")
Füllen Sie den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens oder des Verbraucherinsolvenzverfahrens vollständig aus. Nur der von Ihnen selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht die spätere Erteilung der Restschuldbefreiung. -
Der Antragstellende muss eine natürliche Person sein.
Natürliche Personen sind z.B. Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmende, selbständig oder freiberuflich Tätige, Beamtinnen und Beamte, Arbeitslose, Auszubildende, Strafgefangene. -
Beifügen der Abtretungserklärung
Sie müssen eine Abtretungserklärung zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten. -
Abzugebende Erklärungen
Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten. -
Ablauf von 3 Jahren
Hierbei handelt es sich um die vom Gesetzgeber seit dem 01.10.2020 grundsätzlich bestimmte Dauer des Insolvenzverfahrens. -
Ablauf von 5 Jahren
Haben Sie bereits Restschuldbefreiung in drei Jahren nach den ab dem 01.10.2020 geltenden Vorschriften erlangt, so beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens fünf Jahre.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, sind sämtliche Erklärungen enthalten.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Regelinsolvenzverfahren
Bei Regelinsolvenzverfahren ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Charlottenburg zu stellen.
Verbraucherinsolvenzverfahren
- In Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Antrag beim Amtsgericht am Wohnort des Antragstellenden einzureichen.
- Ausnahme: Es wurde zunächst ein Antrag auf Eröffnung durch einen Gläubiger (sog. Fremdantrag) gestellt, dann ist der Antrag auf Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, da hier auch der Gläubigerantrag bearbeitet wird.