Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen am Standort Amt für Soziales

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund des erhöhten Publikumsverkehrs im Amt für Soziales bitten wir, Ihre Anliegen vorrangig per Telefon, E-Mail, Fax oder Post an uns zu richten. Falls dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig sein sollte, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin mit Ihrer Sachbearbeitung bzw. dem zuständigen Sozialdienst. Sollten Sie nicht zwingend auf eine Begleitperson angewiesen sein, kommen Sie bitte allein zu dem vereinbarten Termin.

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, verzichten Sie bitte auf die persönliche Abgabe von Unterlagen, sondern übersenden Sie diese per Post.

Der Einlass in das Haus erfolgt nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung).

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

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  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung
  • Freitag

      nach Vereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte am Eingang, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung über Ihr Eintreffen informiert.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung und Ähnliches) umfasst während eines Ausfalls der haushaltsführenden Person:

  • die Erstattung von Aufwendungen für die Weiterführung des Haushalts oder
  • die Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.

Die Hilfe kann als Entschädigung ehrenamtlicher Pflegepersonen (nahestehende Person, Nachbarschaftshilfe) oder Dienstleister (beispielsweise Liefer-, Bring- und Reinigungsdienste) geleistet werden.

Voraussetzungen

  • Es besteht kein Anspruch gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern
    (beispielsweise Kranken- und Pflegekassen)
  • Es besteht ein eigener Haushalt, der weitergeführt werden soll
  • Keiner der im Haushalt lebenden Personen kann den Haushalt führen
  • Im Falle einer Pflegebedürftigkeit darf diese den Pflegegrad 1 nicht übersteigen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • soweit vorhanden Bescheid der Pflegekasse
    gegebenenfalls Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
  • soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
  • gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
    Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich Begründung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

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